ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Allgemeinheiten.
  1. 1.1 Der Verkauf unserer Produkte wird durch die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt, es sei denn, dass anders im entsprechenden Angebot oder in der Annahme der Bestellung vereinbart, und in diesem Fall wird diese zusätzliche Vereinbarung die besonderen Bedingungen darstellen. Für sie hat es keinen Wert, zu irgendeinem Effekt, irgendwelche anderen Bedingungen, die nicht ausdrücklich von BRAVAE S.L. (von jetzt an der Verkäufer) angenommen worden sind.

  2. 1.2 Es wird betrachtet, dass die vorliegenden allgemeinen Bedingungen dem Käufer von dem Moment an mitgeteilt worden sind, in dem man ihm einen Linkverweis oder Internetlink zu der Webseite mitteilt, in der sie veröffentlicht werden, oder wenn er ein Angebot des Verkäufers erhält, das von diesen Bedingungen begleitet wird. Alternativ gelten sie als mitgeteilt, wenn der Käufer sie zuvor während seiner Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer erhalten hat; in all diesen Fällen gelten sie als vom Käufer mit allen Wirkungen angenommen, wenn er seine Bestellung bestätigt hat. In diesem Sinne bedeutet die Bestätigung einer Bestellung die Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen und der in der Angebots-E-Mail enthaltenen Besonderen Bedingungen.

2. Geistiges und gewerbliches Eigentum.

Das intellektuelle und/oder industrielle Eigentum des Angebots, in all seinen Begriffen, und der beigefügten Informationen, sowie der Produkte, die Gegenstand davon sind, und all seiner Elemente, Pläne, Zeichnungen, "Software", Code-Quelle, usw., eingebaut oder in Bezug auf sie, gehört dem Verkäufer, daher bleibt die Verwendung für den Käufer für andere Zwecke als die Geschäftstätigkeit des Käufers definitiv verboten. Insbesondere bleibt die Nutzungsüberlassung zu Gunsten Dritter ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers untersagt.
Der Verkäufer kann den Namen des Käufers und eine hochrangige Beschreibung und Illustration des Projekts als Teil seiner kommerziellen Kundenreferenzen ermöglichen und veröffentlichen, wenn der Käufer dies nicht ausdrücklich untersagt.

3. Formalisierung von Aufträgen und Umfang des Kaufs und Verkaufs.
  1. 3.1 Der Umfang des Verkaufs beschränkt sich auf die in der Bestellung des Käufers beschriebenen Optionen. Damit es sich um eine feste Bestellung handelt, muss die Bestellung eine ausdrückliche Annahme von Seiten des Verkäufers erhalten. Für die online durchgeführten Bestellungen gelten die gleichen Bedingungen.

  2. 3.2 Der Verkauf umfasst nur die Produkte, die Gegenstand der Bestellung sind, mit Ausnahme der Fälle, in denen in der Bestellung des Käufers, die vom Verkäufer angenommen wurde, ausdrücklich zusätzliche Unterlagen, Informationen, Unterstützung oder Service enthalten sind.

  3. 3.3 Die technischen Spezifikationen und Konfigurationen bezüglich der Produkte des Verkäufers, die in den Katalogen, in seiner Webseite www.bravae.com, sowie in den Prospekten oder anderen Dokumenten enthalten sind, haben einen illustrativen und nicht verbindlichen Charakter, außer in den Fällen, in denen der Verkäufer eine geschlossene Spezifikation des Käufers akzeptiert, die in der Webseite oder im Dokument des Budgets ausdrücklich angegeben wird, und sie werden ein Bestandteil der Dokumente der besonderen Bedingungen der Bestellung.

  4. 3.4 Die vom Käufer geforderten Modifikationen und/oder Änderungen des Umfangs, die nach der unter www.bravae.com angegebenen Methodik validiert wurden, so dass sie gültig sind, setzen standardmäßig einen gewissen Mehrpreis voraus, den der Verkäufer veranschlagt und der vom Käufer definitiv akzeptiert werden muss.

  5. 3.5. Die in den Angeboten von physischen Materialien angegebene Servicezeit stellt immer nur eine Orientierung und eine unverbindliche Servicevereinbarung dar, von Seiten des Verkäufers in Arbeitstagen nach dem Kalender der Stadt Barcelona, Spanien. Zu Effekten dieser Berechnung werden sie nicht als Servicezeit die Tage betrachtet, die sie bis zum Erhalt der Eingangsinformationen, der Ratifizierung, der Genehmigung oder irgendeiner anderen Eingabe oder Genehmigung geschehen, die der Käufer vom Verkäufer verlangt.

4. Preise.
  1. 4.1 Die Verkaufspreise sind vor Steuern angegeben, ohne Mehrwertsteuer oder andere Steuern, Rechte oder Bewertungen, die sie später in der Rechnung mit den entsprechenden Sätzen hinzugefügt werden. Wenn nicht anders in der Bestellung oder in einer diesbezüglichen Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die sich aus der Geschäftsbeziehung ergibt, ausgedrückt, beinhalten die Preise die digitale Lieferung auf Diskette, "sftp" oder eine andere digitale Art der Lieferung. Die Preise beinhalten KEINE weiteren Kosten für physischen Transport, Installation oder sonstige Unterstützung nach dem Verkauf. Diese Preise gelten nur für die Bestellung der Gesamtheit der im Angebot genannten Produkte.

  2. 4.2 Im Falle von Sonderangeboten haben die angebotenen Preise die jeweils angegebene zeitliche Gültigkeit und gelten in diesem Zeitraum als fest für die im Angebot angegebenen Zahlungsbedingungen und Mengen.

  3. 4.3 Sobald die Bestellung vom Verkäufer angenommen wird, sind die Preise fest und unterliegen keiner Überprüfung. Eine Preisüberprüfung findet jedoch statt, wenn:

    1. a) der Käufer und der Verkäufer eine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen haben.

    2. b) Die Bestellung wurde auf Wunsch des Käufers geändert, und im Allgemeinen erfolgt jede Änderung und/oder Modifizierung aufgrund der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen.

    3. c) Die Preise wurden in einer anderen Währung als dem EURO angegeben, da sich ab dem Datum der Bestellung bis zu den vertraglichen Terminen der Fakturierung eines jeden Meilensteins eine Änderung des Wechselkurses gegenüber dem EURO ergeben hat.

5. Zahlungsbedingungen.
  1. 5.1 Die E-Mail, die der Verkäufer nach der Bestätigung der Angebotsannahme durch den Käufer schickt, enthält die Zahlungsbedingungen. Es kann auch der Fall eintreten, dass der Käufer ein kreditfähiges Kundenkonto beim Verkäufer hat, in diesem Fall kann er die Zahlungsbedingungen im Rahmen einer Vereinbarung über kontinuierliche Handelsbeziehungen zwischen den Parteien nutzen. Die oben genannten Zahlungsbedingungen müssen die im Gesetz 15/2010, vom 5. Juli, zur Änderung des Gesetzes 3/2004, vom 29. Dezember, vorgesehenen Bedingungen erfüllen.

  2. 5.2 In Ermangelung einer anderen Vereinbarung gilt die im Gesetz 15/2010, vom 5. Juli, zur Änderung des Gesetzes 3/2004, vom 29. Dezember, festgelegte Zahlungsfrist.

  3. 5.3 Die Zahlung erfolgt zu den vereinbarten Bedingungen, die im Falle eines Mangels, mit Ausnahme der gegenteiligen Angabe, zu 50 % bei der Annahme der Bestellung und zu 50 % vor der endgültigen Lieferung und nach der Endabnahme der Ware, immer auf das Bankkonto des Verkäufers, es sei denn, dass er sich definitiv an ein anderes Verfahren erinnert. Die Zahlung erfolgt ohne jeglichen Abzug wie z.B. nicht vereinbarte Einbehalte, Skonti, Spesen, Steuern oder Wertabschläge oder sonstige Abzüge.

  4. 5.4 Wenn aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, die Lieferung, die Montage oder der Start oder der Empfang der Produkte verspätet war, werden die Bedingungen und die vertragliche Zahlungsfrist unterstützt.

  5. 5.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges seitens des Käufers und ohne ausdrückliche Vereinbarung in dieser Angelegenheit, müssen die verspäteten Zahlungen dann auch, ohne jegliche Aufforderung und ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung, die Verzugszinsen der rückständigen Zahlung einschließen, die in Übereinstimmung mit der in der Gesetzgebung des Königreichs Spanien im Artikel 7 des Gesetzes 3/2004, vom 29. Dezember, vorgesehen sind. Die Zahlung dieser Zinsen befreit den Käufer nicht von der Verpflichtung, die restlichen Zahlungen zu den vereinbarten Bedingungen zu leisten.

  6. 5.6 Falls der Käufer mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug gerät, kann der Verkäufer nach seiner Wahl die Lieferung der Produkte vorläufig oder endgültig aufschieben, ohne dass der Käufer die Erfüllung der rückständigen Zahlungen verlangen und in seinem Fall eine zusätzliche Entschädigung für diese Aufschiebung fordern kann.

  7. 5.7 Die Formulierung einer Forderung seitens des Käufers, gibt diesem kein Recht auf die Aussetzung oder irgendeinen Abzug bei den rückständigen Zahlungen.

  8. 5.8 Die Produkte, die Gegenstand der Bestellung sind, werden unter Eigentumsvorbehalt zu Gunsten des Verkäufers übergeben, bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers, der gezwungen bleibt, mitzuwirken und alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig oder geeignet sind und die der Verkäufer vorschlägt, um sein Eigentum an den oben genannten Mannschaften und Materialien zu schützen.

6. Laufzeit und Lieferkonditionen.
  1. 6.1 Die Lieferzeit versteht sich für die Produkte, die in der Form und zu den Bedingungen geliefert werden, die in der Bestellungsannahme angegeben sind, da der Käufer zuvor die in seinem Fall vorgesehenen Zahlungen geleistet hat.

  2. 6.2 Die Lieferfrist wird geändert, wenn:

    1. a) der Käufer die für die Lieferung der Produkte erforderlichen Unterlagen und Vorleistungen nicht rechtzeitig liefert.

    2. b) der Käufer Änderungen in der Bestellung benötigt, die vom Verkäufer akzeptiert werden und die nach Meinung des Verkäufers eine Verlängerung der Lieferfrist erfordern.

    3. c) Für die Lieferung der Produkte ist die Ausführung von Arbeiten seitens des Käufers oder seiner Unterlieferanten erforderlich und diese wurden nicht rechtzeitig ausgeführt.

    4. d) Der Käufer hat einige der Zeichnungspflichten der Bestellung, insbesondere diejenige, die sich auf Zahlungen bezieht, verletzt.

    5. e) Aus begründeten Gründen, die nicht direkt den Verpflichtungen des Verkäufers zuzuschreiben sind, die bei der Herstellung oder Lieferung aller oder einiger Elemente des Produkts auftreten. Zur Veranschaulichung, aber nicht in einschränkender Form, werden die folgenden begründeten Verzugsursachen eingeschlossen: Streiks der Lieferanten, Transporte und Dienstleistungen, Arbeitsstreiks, Vorschriften des öffentlichen Gesundheitswesens, Fehler in den Bestimmungen Dritter, Fehler in den Transportsystemen, Überschwemmungen, Stürme, Unruhen, rechtmäßige Streiks des Personals des Verkäufers oder seiner Subunternehmer, Sabotage, zufällige Unterbrechungen in den Werkstätten des Verkäufers wegen Störungen usw. sowie die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Ursachen höherer Gewalt.

  3. 6.3 Außer im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Teilen, wird der Käufer dem Verkäufer keine Vertragsstrafen auferlegen, und wenn es solche gibt, die vereinbart worden sind, wird diese Strafe in jedem Fall die einzige mögliche Schadenersatzhandlung wegen der Verzögerung der Leistung oder der schlechten Qualität des Produktes annehmen.

7. Materialrückgabe. Reklamationen.
  1. 7.1 In keinem Fall wird der Verkäufer Rücksendungen zulassen, sobald die endgültige Lieferung des Produkts angenommen wurde, ohne dies vorher mit dem Käufer zu vereinbaren.

  2. Die Ansprüche des Käufers müssen in jedem Fall schriftlich und in zuverlässiger Form an den Verkäufer übermittelt werden.

  3. 7.2 Der Verkäufer wird keine Rücksendungen von Materialien zulassen, die bereits verwendet wurden, die vor der endgültigen Lieferung des Projekts genehmigt wurden, oder die in jedem Fall 2 Tage nach der effektiven Lieferung vergangen sind. Für die physischen Produkte wird der Verkäufer in keinem Fall Rücksendungen zulassen, außer in der Regel im Rahmen der Garantie des Herstellers in jedem Fall.

8. Garantien.
  1. 8.1 Sofern im Angebot keine ausdrückliche Bestimmung in einem anderen Sinne enthalten ist, garantiert der Verkäufer im Falle der Annahme der Bestellung die von ihm verkauften Produkte für die Qualität der Ausführung, Viren oder Computerdefekte der durchführbaren Produkte für einen Zeitraum von 2 JAHREN ab dem Lieferdatum.

  2. 8.2 Die in Absatz 8.1 ausgedrückte Garantie besteht in der Reparatur der vom Verkäufer verkauften Elemente, die als fehlerhaft erkannt wurden. Die Reparaturen werden nach den Kriterien des Verkäufers und auf dem Serviceniveau des besten Bemühens durchgeführt.

  3. 8.3 Die Reparatur oder der Ersatz eines mangelhaften Elements ändert nicht das Datum des Beginns der Garantiezeit des Satzes der Bestellung.

  4. 8.4 In keinem Fall haftet der Verkäufer für Reparaturen an Produkten, die von betriebsfremdem Personal manipuliert, integriert oder verändert wurden.

  5. 8.5 Die Garantie ist nicht anwendbar im Falle von Verschlechterungen, die nicht direkt auf das normale Funktionieren des Produkts zurückzuführen sind, wie z.B. die Störungen, die aus Vorfällen in den Computerteams des Käufers oder Manipulationsfehlern des Käufers, Eingriffen oder Versuchen von Eingriffen des Kunden in das Material oder anderen vom Kunden durchgeführten Änderungsversuchen resultieren. Auch die Lagerung oder fehlerhafte oder nachlässige Verwendung bleiben von der Garantie ausgeschlossen, die auch als erloschen betrachtet wird, die Schäden und Mängel, die durch unzureichende Konservierung oder Wartung verursacht werden.

9. Begrenzung der Verantwortung.
  1. 9.1 Die Haftung des Verkäufers, seiner Vertreter, seines Personals, seiner Subunternehmer und seiner Lieferanten für Ansprüche, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung seiner Vertragspflichten ergeben, übersteigt insgesamt nicht den vertraglichen Grundpreis und umfasst in keinem Fall Schäden, die sich aus entgangenem Gewinn, Einkommens-, Produktions- oder Nutzungsausfall, Kapitalkosten, Stagnationskosten, Verspätungen und Kundenansprüchen des Käufers, Kosten für Ersatzenergie, entgangene Einsparungen, Erhöhung der Entwicklungskosten ergeben, keine besonderen, indirekten oder Folgeschäden oder Verluste jeglicher Art. Die in der vorliegenden Klausel enthaltene Haftungsbeschränkung hat Vorrang vor jeder anderen, die in einem anderen Vertragsdokument enthalten ist, das im Widerspruch zu dieser Klausel steht oder mit ihr unvereinbar ist.

10. Anwendbares Recht. Unterwerfung unter die Gerichtsbarkeit und den Wettbewerb.

Die vorliegenden Bedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Königreichs Spanien und der Europäischen Union geregelt und interpretiert.

Die Parteien treten von jeder anderen Gerichtsbarkeit zurück, die ihnen entsprechen könnte, und unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit und dem Wettbewerb der Gerichte der Stadt Barcelona, Spanien.